LSL Lampenhalter
LSL Lampenhalter
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  • L35-A785691

Ausführung:

Durchmesser:

119,95 €

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Lampenhalter für Einzelscheinwerfer, Aluminium Für einen individuellen Umbau des Scheinwerfers... mehr
Lampenhalter für Einzelscheinwerfer, Aluminium

Für einen individuellen Umbau des Scheinwerfers bietet LSL universelle Haltekits an.
Präzise verarbeitete Lampenhalter der Extraklasse, die den Scheinwerferumbau an Ihrem Cruiser, Chopper oder Nakedbike optisch vollenden.
Die Halteschellen sind in unterschiedlichen Durchmessern von 35 bis 59 mm für gängige Bikes lieferbar.
Die Streben gibts es in verschiedenen Längen, wählen Sie die Variante, die zu Ihrem Fahrzeug passt. (LANG, KURZ oder EXTRA KURZ)
Die Lange Variant ist auch ohne Blinkeraufnahme erhältlich.
Schellen und Streben der LSL-Lampenhalter sind aus Aluminium gefräst und witterungsbeständig eloxiert.
Die Aluschellen haben eine Breite von 17 mm.
Durch einen seitlichen Versatz der Anlageflächen kann bei der Montage der Lampenstreben eine Differenz von 20 mm ausgeglichen werden.
So ist der Einsatz auch bei unterschiedlichen Gabelbreiten oder Lampengrößen möglich.
Als Ersatzteil oder zur späteren Umrüstung ist es möglich, die Schellen oder Streben separat zu kaufen.

Diese Artikel passen zu diesem Produkt: Scheinwerfer

Maße:
MIT/OHNE BLINKERAUFNAHME (LANG)
X = 97 mm
Y = 74 mm

MIT BLINKERAUFNAHME (KURZ)
X = 82 mm
Y = 74 mm

MIT BLINKERAUFNAHME (EXTRA KURZ)
X = 55 mm
Y = 70 mm

Lieferumfang:
Lampenstreben-Set, Aluminium gefräst, schwarz
Lampenschellen-Satz, Aluminium gefräst, schwarz

Hinweis:
Der Scheinwerfer sollte mit einer M8 Schraube befestigt werden (nicht im Lieferumfang enthalten).
Für den Anbau an Triumph Bonneville, Scrambler und Thruxton Modellen, wird das Original Zündschloss verlegt. Bitte LSL Zündschlosshalter mitbestellen.
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Lieferung & Versand
Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
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